Stand: 17. Mai 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen VELO DESIGN, Inhaber Markus Knigge, Warnestr. 10, 38259 Salzgitter (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber").
(2) VELO DESIGN richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucherverträge werden nicht abgeschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(1) VELO DESIGN erbringt Leistungen im Bereich Print-Design (Konzeption und Gestaltung von Drucksachen) sowie die Vermittlung der Druckproduktion bei Drittanbietern (insbesondere wmd GmbH, Saxoprint GmbH).
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. Auftrag.
(1) Angebote von VELO DESIGN sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot textlich (Mail, Auftragsbestätigung) annimmt.
(2) Die Auftragsbestätigung kann durch ausdrückliche Zustimmung oder durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Da der Auftragnehmer derzeit die USt-Identifikationsnummer beantragt, werden die Rechnungen nach erfolgter Erteilung gegebenenfalls korrigiert übermittelt.
(2) Druckkosten werden zum Selbstkostenpreis des Druckdienstleisters zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10–15 Prozent (Standard 12 Prozent) berechnet. Diese Pauschale deckt Bestellabwicklung, Druckdatenprüfung, Versandkoordination und Reklamationsbearbeitung.
(3) Design-Leistungen werden gemäß den im Angebot ausgewiesenen Pauschalen berechnet.
(4) Sonderregelung Anlauf-Phase: Für die ersten fünf Referenz-Kunden ist die Design-Leistung kostenfrei. Es fallen ausschließlich Druckkosten zuzüglich Bearbeitungspauschale an. Diese Sonderregelung endet automatisch nach Auftragsannahme des fünften Referenz-Kunden. Voraussetzung der Sonderregelung ist die Bereitschaft des Auftraggebers zur Nennung als Referenz auf der Webseite des Auftragnehmers (Logo, kurzes Testimonial, Foto des fertigen Produkts).
(5) Zahlungen erfolgen per Vorkasse (PayPal oder Banküberweisung). Die Druckproduktion startet nach Zahlungseingang.
(6) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten bereit (insbesondere Texte, Logos, Bildmaterial, Markenrichtlinien).
(2) Der Auftraggeber versichert, dass die bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder eine entsprechende Nutzungsberechtigung vorliegt. Er stellt VELO DESIGN von Ansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten frei.
(3) Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verschiebt sich die zugesagte Lieferzeit entsprechend.
(1) Im Pauschalpreis enthalten ist eine Korrekturschleife nach dem Erstentwurf.
(2) Weitere Korrekturschleifen werden mit 39 EUR je Schleife berechnet, sofern nicht im Angebot anders vereinbart.
(3) Grundlegende Konzept-Änderungen nach Freigabe des Erstentwurfs gelten als Neuauftrag.
(1) Lieferzeiten sind ungefähre Angaben und keine zugesicherten Eigenschaften, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
(2) Die Standardlieferzeit beträgt nach Freigabe der Druckdaten und Zahlungseingang ca. 5 Werktage. Bei Express-Wünschen kann ein Aufpreis vereinbart werden.
(1) Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sind drucktechnisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
(2) Reklamationen müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden.
(3) Bei berechtigter Reklamation hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(1) Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den fertigen Druckdaten zur Verwendung im Rahmen seines Geschäftsbetriebs.
(2) Die Quelldateien (Layout-Quelldateien, Arbeitsdateien) verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe der Quelldateien kann gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden.
(3) VELO DESIGN behält sich das Recht vor, anonymisierte oder mit Zustimmung des Auftraggebers auch identifizierbare Werke als Referenz auf der eigenen Webseite zu zeigen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Für Schäden aus der Druckproduktion (z.B. Lieferverzug, Druckfehler) haftet primär der jeweilige Druckdienstleister. Der Auftragnehmer wird Reklamationen aktiv begleiten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Salzgitter.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.